Der Aktienclub Rhein-Neckar
 
  Die Gründungsidee
  Im Dezember 1998 lernten sich die drei Gründer Elena Mokina, Helmut Eichmann und Thomas Kallenbrunnen auf einem Seminar kennen. Jeder von uns hatte sich zuvor schon lange Jahre mit Aktien und der Börse beschäftigt und so diskutierten wir bei unseren regelmäßigen Treffen immer intensiver über die Börse und unsere langjährige Erfahrungen mit Aktien. Schließlich beschlossen wir, gemeinsam in Aktien zu investieren.
  Mit dem gründlichen Informationsaustausch wuchs das gemeinsame Wissen über das Geschehen rund um Wirtschaft und Börse noch weiter. Zudem entstand ein höherer Erfolgsdruck, da plötzlich nicht nur jeder sich selbst, sondern auch den anderen gegenüber verantwortlich war.
  Als sich für die gemeinsamen Aktienanlagen die ersten Erfolge einstellten, wollten auch einige Freunde und Bekannte an unserer gemeinschaftlichen Investition teilnehmen. Nach eingehenden Diskussionen beschlossen wir, einen Club mit richtiger Satzung und Organisationsstruktur zu gründen. Gründlich durchdacht sollte es sein, und so war es auch: allein an der Satzung haben wir zwei Monate lang gefeilt. Am 8.9.1999 wurde der Club in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gegründet und das erste neue Mitglied aufgenommen. Auf den Namen der Gesellschaft wurden ein Konto und ein Depot eröffnet.
   
  Warum eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
  Für den Aktienclub Rhein-Neckar haben wir die rechtliche Form einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gewählt. Dies ist die steuerlich und organisatorisch sinnvollste Gesellschaftsform. Bei einem Club mag man als erstes an die Form eines Vereins (genauer: eingetragenen Vereins, e.V.) denken. Aber: ein Verein darf keine Gewinne erwirtschaften. Hauptziel eines Aktienclubs besteht jedoch darin, möglichst hohe Gewinne für die Mitglieder zu erzielen. Aus diesem Grund war die Form eines Vereins mit unseren Zielen nicht zu vereinbaren.
  Der nächste Punkt war die Frage der Steuerpflicht. Alle juristischen Personen (außer einem Verein betrifft das beispielsweise auch eine GmbH, AG oder Genossenschaft) sind körperschaftssteuerpflichtig. Das bedeutet: Auch nach Ablauf der Spekulationsfrist sind die Gewinne zu versteuern.
  Blieb nur noch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). In juristischer und steuerlicher Hinsicht ist die GbR eine Personengesellschaft und damit nicht eigenständig rechtsfähig. Das heißt, alle Gesellschafter gemeinsam und nicht die Gesellschaft an sich bilden den Träger aller Rechte und Pflichten. Eine Personengesellschaft macht steuerrechtlich gesehen keine Gewinne, da sie einkommenssteuerlich nicht rechtsfähig ist. Gewinne werden nur von den Gesellschaftern gemacht und nach Ablauf der Spekulationsfrist (zur Zeit 12 Monate) sind die Gewinne steuerfrei. Lediglich die Einnahmen aus den Dividenden sind zu versteuern. Dabei hat jede Person einen Freibetrag von 1.550,- Euro bzw. Ehepaare von 3.100,- Euro.
   
  Zahlen, Daten, Fakten über den Aktienclub Rhein-Neckar
  Zur Zeit (Stand Anfang 2002) hat der Aktienclub Rhein-Neckar über 40 Mitglieder und ein Gesamtanlagevermögen von mehr als 150.000,- Euro. Die größte Beteiligung liegt bei mehr als 30.000,- Euro. Die kleinste bei etwas mehr als 500,- Euro. In unserem Gemeinschaftsdepot befinden sich mehr als 20 verschiedene Aktien, darunter die Aktien von großen Weltkonzernen wie
 
  • Beiersdorf (Nivea)
  • Nokia, Ericsson (Handy)
  • H &M Hennes & Mauritz (Mode)
  • L’Oreal (Kosmetik)
  • Citigroup (Citibank)
   
  Die Vorteile für Mitglieder auf einen Blick
 
  • geringere Bankgebühren durch viele Mitglieder
  • effektivere Anlage, da Informationen von mehreren gesammelt werden, Kurse und das Depot werden besser überwacht
  • steuerfreie Gewinne
  • Unabhängigkeit von Banken Sicherheit durch höhere Streuung (Diversifikation)
  • Überwachung durch Kontrollausschuss
  • durch Mitgliederwerbung reduziert sich die Geschäftsführungsvergütung
  • günstigere Informationsbeschaffung, da Kosten für Zeitschriften, Internet usw. mit der Geschäftsführungsvergütung ausgeglichen sind