Der Aktienclub Rhein-Neckar |
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Im Dezember 1998 lernten sich die drei Gründer Elena Mokina, Helmut
Eichmann und Thomas Kallenbrunnen auf einem Seminar kennen. Jeder
von uns hatte sich zuvor schon lange Jahre mit Aktien und der Börse
beschäftigt und so diskutierten wir bei unseren regelmäßigen Treffen immer
intensiver über die Börse und unsere langjährige Erfahrungen mit Aktien.
Schließlich beschlossen wir, gemeinsam in Aktien zu investieren. |
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Mit dem gründlichen Informationsaustausch wuchs das gemeinsame
Wissen über das Geschehen rund um Wirtschaft und Börse noch weiter.
Zudem entstand ein höherer Erfolgsdruck, da plötzlich nicht nur jeder sich
selbst, sondern auch den anderen gegenüber verantwortlich war. |
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Als sich für die gemeinsamen Aktienanlagen die ersten Erfolge einstellten,
wollten auch einige Freunde und Bekannte an unserer gemeinschaftlichen
Investition teilnehmen. Nach eingehenden Diskussionen beschlossen wir,
einen Club mit richtiger Satzung und Organisationsstruktur zu gründen.
Gründlich durchdacht sollte es sein, und so war es auch: allein an der
Satzung haben wir zwei Monate lang gefeilt. Am 8.9.1999 wurde der Club in
der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gegründet und
das erste neue Mitglied aufgenommen. Auf den Namen der Gesellschaft
wurden ein Konto und ein Depot eröffnet. |
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Für den Aktienclub Rhein-Neckar haben wir die rechtliche Form einer GbR
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gewählt. Dies ist die steuerlich und
organisatorisch sinnvollste Gesellschaftsform. Bei einem Club mag man
als erstes an die Form eines Vereins (genauer: eingetragenen Vereins,
e.V.) denken. Aber: ein Verein darf keine Gewinne erwirtschaften. Hauptziel
eines Aktienclubs besteht jedoch darin, möglichst hohe Gewinne für die
Mitglieder zu erzielen. Aus diesem Grund war die Form eines Vereins mit
unseren Zielen nicht zu vereinbaren. |
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Der nächste Punkt war die Frage der Steuerpflicht. Alle juristischen
Personen (außer einem Verein betrifft das beispielsweise auch eine GmbH,
AG oder Genossenschaft) sind körperschaftssteuerpflichtig. Das bedeutet:
Auch nach Ablauf der Spekulationsfrist sind die Gewinne zu versteuern. |
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Blieb nur noch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). In juristischer
und steuerlicher Hinsicht ist die GbR eine Personengesellschaft und damit
nicht eigenständig rechtsfähig. Das heißt, alle Gesellschafter gemeinsam
und nicht die Gesellschaft an sich bilden den Träger aller Rechte und
Pflichten. Eine Personengesellschaft macht steuerrechtlich gesehen keine
Gewinne, da sie einkommenssteuerlich nicht rechtsfähig ist. Gewinne
werden nur von den Gesellschaftern gemacht und nach Ablauf der
Spekulationsfrist (zur Zeit 12 Monate) sind die Gewinne steuerfrei.
Lediglich die Einnahmen aus den Dividenden sind zu versteuern. Dabei hat
jede Person einen Freibetrag von 1.550,- Euro bzw. Ehepaare von 3.100,-
Euro. |
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Zur Zeit (Stand Anfang 2002) hat der Aktienclub Rhein-Neckar über 40 Mitglieder
und ein Gesamtanlagevermögen von mehr als 150.000,- Euro. Die größte
Beteiligung liegt bei mehr als 30.000,- Euro. Die kleinste bei etwas mehr als
500,- Euro. In unserem Gemeinschaftsdepot befinden sich mehr als 20
verschiedene Aktien, darunter die Aktien von großen Weltkonzernen wie
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Beiersdorf (Nivea)
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Nokia, Ericsson (Handy)
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H &M Hennes & Mauritz (Mode)
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L’Oreal (Kosmetik)
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Citigroup (Citibank)
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geringere Bankgebühren durch viele Mitglieder
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effektivere Anlage, da Informationen von mehreren gesammelt werden,
Kurse und das Depot werden besser überwacht
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steuerfreie Gewinne
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Unabhängigkeit von Banken Sicherheit durch höhere Streuung
(Diversifikation)
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Überwachung durch Kontrollausschuss
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durch Mitgliederwerbung reduziert sich die Geschäftsführungsvergütung
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günstigere Informationsbeschaffung, da Kosten für Zeitschriften,
Internet usw. mit der Geschäftsführungsvergütung ausgeglichen sind
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